allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR DIE VERMIETUNG VON HÜPFBURGEN (STAND JULI 2014)

 

Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, Der Spielspass. Änderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Vertrag schriftlich festgehalten sind. 

 

I. Vermietung

Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Eventuelle vorhandene Mängel werden in einer Mängelliste, die dem Vertrag beigefügt ist, schriftlich erfasst und von den Vertragsparteien unterschrieben. Sollten Mängel und Schäden erst beim Aufbau erkennbar sein, sind sie unverzüglich beim Vermieter zu melden und schriftlich zu bestätigen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mietsache ist mit Sorgfalt zu behandeln und ist in dem Zustand zurück zu geben, wie sie in Empfang genommen wurde. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.

Bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz in Form von Reparatur in Höhe von 42 € pro Stunde nebst Materialkosten und gegebenenfalls für entgangenen Gewinn, falls die Mietsache anschließend nicht an weitere Mieter fristgerecht übergeben werden kann. 

Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird pro angefangenem Tag die normale Tagesmiete fällig und in Rechnung gestellt.

 

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle bzw. für Personen- oder Sachschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen trägt. 

Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art. 

 

Information für den Mieter: 

Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden bzw. Bestehen einer Privathaftpflicht - mitunter auch durch eine Haushaftpflicht - abgedeckt sein. 

Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. 

Veranstalter haben die Möglichkeit eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Haftpflichtversicherung bzgl. jeder einzelnen Veranstaltung in Verbindung. 

 

II. Auftragsrücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag berechnet der Vermieter bei Stornierung bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 30% und danach 80% Stornogebühr. Eine Stornierung mehr als 6 Wochen vor dem Termin ist ohne Gebühr möglich. Bei Unwetter ist eine kostenlose Stornierung auch kurzfristig möglich.

 

III. Liefer- und Abholservice

Die Mietpreise der Hüpfburgen sind Preise der Mietsache am Einsatzort. Auf- bzw. Abbau, Liefer- und Abholservice ist in diesem nicht enthalten. Bei Selbstabholung ist ein Lieferwagen oder Anhänger mit ca. 200cm x 100cm Ladefläche notwendig. (Achten Sie auch auf das zulässige Ladegewicht!)

 

IV. Zahlung:

Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug laut Rechnungsstellung zu leisten.

Es ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber („Besenrein“und trocken) zusammengelegt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das Auseinanderlegen, erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Reinigung mit 40 bis 150€ in Rechnung gestellt.

 

V. Auftrag

Der Mietvertrag kommt nach Unterschrift des Mieters beim Vermieter zustande.

 

VI. Sicherheitsbestimmungen

Dem Vertrag ist ein Merkblatt über die Sicherheitsbestimmungen beigefügt. Der Mieter bestätigt den Erhalt und die Kenntnisnahme durch Unterschrift auf dem Merkblatt, der Bestandteil des Mietvertrags ist.

 

VII. GEMA

Der Mieter übernimmt bei öffentlichen Veranstaltungen die Meldung und Zahlung an die GEMA für die genutzte Musik.

 

VIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB's oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, wird diese durch die jeweilige gültige gesetzliche Regelung ersetzt und im Übrigen wird hiervon die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen und weiteren Vereinbarungen nicht berührt. 

 

Gerichtsstand ist Bremerhaven.