Bestellung

Gerne können Sie Ihre Anfragen per Mail senden, uns anrufen oder auch direkt in unserem Geschäft mit uns sprechen.  Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht ständig unsere Mails kontrollieren. Rufen Sie uns lieber an, wenn der Termin in nur ein paar Tagen ist oder wir uns nach einer Woche nicht zurückgemeldet haben. Genauso können wir auch Buchungen bearbeiten, Sie müssen nicht ins Geschäft kommen, wenn Sie nicht möchten.

Bei einer Bestellung brauchen wir Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und die Adresse, wo das Gewünschte hin soll. 

 

 

Lieferservice

In Bremerhaven liefern wir kostenlos, wenn es unser Terminkalender zu lässt. Dazu gehört dann auch das Aufbauen und wieder Abholen. => Das Zusammenrollen der Hüpfburg oder des Luftspiels ist Ihre Aufgabe!

Ausserhalb kommen Fahrtkosten hinzu. Bitte fragen Sie uns nach dem genauen Preis für Sie.

 

 

Mietvertrag

Bei Übergabe muss der Mietvertrag und die Sicherheitsbestimmungen unterschrieben werden. Bitte stellen Sie sicher, dass eine erwachsene, unterschriftsberechtigte Person anwesend ist.

 

 

Reinigung

Bevor Sie die Hüpfburg / das Luftspiel zusammen legen, muss sie / es gereinigt und trocken sein.

Fegen oder saugen Sie sie / es dafür aus, achten Sie bitte darauf, das der Staubsauger die Hüpfburg / das Luftspiel nicht beschädigt.

Sollte es nötig sein, wischen Sie sie / es bitte mit einem Lappen und mildem Reiniger (Geschirrspülmittel ist perfekt geeignet), niemals mit Bürsten oder anderen Geräten.

Lassen Sie sie / es danach gut trocknen. 

=> Sollte die Hüpfburg / das Luftspiel dreckig, nass oder nicht abgebaut sein, berechnen wir das eventuelle Reinigen und / oder Trocknen und (erneute) Zusammenlegen je nach Aufwand mit 40 - 150 Euro.

 

Eine Abbauanleitung für Hüpfburgen gibt es >>hier<<.

 

 

Sparen Sie mit längerer Ausleihe!

Mieten Sie die Hüpfburg / das Luftspiel für länger als einen Tag, kostet jeder weitere Tag nur noch etwa die Hälfte des Tagespreises!

 

 

Stornierung

Eine Stornierung ist bis 6 Wochen vor dem Termin kostenlos möglich.

Bis 2 Wochen vor dem Termin berechnen wir 30% des vereinbarten Preises als Stornogebühr.

Bei weniger als 14 Tagen vor dem Termin berechnen wir 80%.

ABER: Wir geben Ihnen eine "Schlechtwetter-Garantie". Bei Unwetter am Tag der Ausleihe ist eine Stornierung kostenlos!

 

 

Versicherung

Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss bzw. das Bestehen einer entsprechenden Privathaftpflicht - mitunter auch durch eine Haushaftpflicht - abgedeckt sein. 

Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. 

Veranstalter haben die Möglichkeit eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Haftpflichtversicherung bzgl. jeder einzelnen Veranstaltung in Verbindung. 

 

 

Zahlungsbedingungen

Wir bitten um Bar-Zahlung bei Lieferung der Mietsache.

Für Firmen und Vereine schreiben wir auch gerne eine Rechnung zum Überweisen des Betrages.

 

 

Zum Schluss: Sicherheitsbestimmungen

Unsere Hüpfburgen entsprechen internationalen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen.

Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden: 

  • Haftung: Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
  • Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Es darf nur ein Feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabel verwendet werden. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gerät zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. Bei leichtem Niesel sollte ein grösserer Tisch über das Gebläse gestellt werden um das Ansaugen/Eindringen von Wasser zu verhindern. Schalten sie das Gebläse deswegen nicht aus.
  • Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Erd- bzw. Rasenfläche zu wählen. Bei hartem Untergrund muss immer eine Schutzplane untergelegt werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein heraus fallendes Kind verletzen können. Zudem muss vor dem Eingang der dazu gehörige Teppich ausgebreitet werden.
  • Wetter: Die Verwendung bei starkem Wind oder starkem Niederschlag ist zu unterlassen. Bei leichtem Niesel das Gebläse nicht ausschalten, nur vor eindringendem Wasser schützen.
  • Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht geknickt oder verdreht ist. 
  • Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass nichts (z. B. Papier oder ein Plastiksack) den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Das Gebläse darf während der gesamten Nutzungszeit nicht abgeschaltet werden. 
  • Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen. Es besteht Lebensgefahr!
  • Aufsichtsperson: Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist. 
    Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden.
    Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass 
    • die Hüpfburg nicht überlastet wird.
    • kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.
    • die Kinder in entsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleich grosse Kinder gleichzeitig hüpfen. 

Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und andere Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder

die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung abgelegt werden. 

Achtung: Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher 

nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

 

 

Immer noch Fragen offen?

Wenn Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontakt-Daten finden sie unten auf der Seite oder >>hier<<.